Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Verwendung des vorstehenden Angebots erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objekts mit uns oder mit dem Eigentümer direkt.
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers.
- Bei Vertragsabschluß sind die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionen zu zahlen.
- Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zu Stande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
- Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird für diesen Fall angerechnet.
- Ist dem Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises oder der Quelle seiner Kenntnis mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
- Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Ergibt sich aus der Weitergabe ein Vertragsabschluß, so ist die Provision zur Zahlung fällig.
- Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
- Die Firma OBERLAND IMMOBILIEN GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Die Firma OBERLAND IMMOBILIEN GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seiner Provision für eine eventuelle Rückabwicklung oder späteren Kaufpreisminderung des vermittelten Objektes.
- Erfüllungsort ist, sofern der Empfänger Vollkaufmann ist, Gerichtsstand München. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.